Änderungen ab 1.1.2020
Einkommensteuer:
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöht sich von EUR 400,00 auf EUR 800,00.
Umsatzsteuer:
Umsatzgrenze für die Steuerbefreiung bei Kleinunternehmern wird angehoben von jetzt EUR 30.000,00 netto auf EUR 35.000,00 netto.
Sozialversicherung:
Der KV-Beitrag für Selbständige sinkt von 7,65% auf 6,8%.
Neben Buchhaltung und Steuerberatung können wir in Kooperation mit der Stärk Personalverrechnungs KG jetzt auch Lohnverrechnung anbieten.
STEUERSPARTIPP!! für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
Für Gewinne über EUR 30.000,00 steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu. Durch Investition in bestimmte Wirtschaftsgüter kann man die Steuerbemessungsgrundlage senken. Zu den begünstigten Vermögensgegenstände gehören abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter wie zB Büroausstattung (Ausnahme uA PKW) sowie bestimmte Wertpapiere.
Wenn Sie nähere Auskünfte dazu möchten, können Sie uns gerne per Nachricht, Email oder telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.
ACHTUNG! Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 kann nur noch bis Ende 2018 eingereicht werden.
Holen Sie sich Ihr Geld zurück, zB wenn Sie nicht das ganze Jahr 2013 gearbeitet haben, wenn Sie Kinderbetreuungskosten oder Kirchenbeitrag bezahlt oder Spenden getätigt haben....
ÄNDERUNG AB 1.11.2018
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen von 13% auf 10% tritt mit 1. November 2018 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2018
ausgeführt werden.
Für Beherbergungsunternehmen bedeutet das, dass für Beherbergung und Frühstück wieder einheitlich der Steuersatz von 10% anzuwenden ist.
Neu ab 1.1.2019 Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange
für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin
Familienbeihilfe beziehen.
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten
künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.
Nähere Infos dazu auf familienbonusplus.at